Niederösterreichische Wohnbauförderung
Wohnbauförderung für Ihr Sonnengarten Haus
Die Voraussetzungen um in den Genuss einer Förderung zu kommen, sehen Sie hier:
NÖ Wohnbauförderung Eigenheimförderung (laut Angaben Amt der NÖ-Landesregierung ab Jänner 2012)
Förderungswerber – Österreichische Staatsbürger bzw. Gleichberechtigte
Einkommensgrenzen – höchstzulässiges Jahreseinkommen (netto) darf folgende Grenzen nicht übersteigen:
- EUR 40.000 bei einer Person
- EUR 65.000 bei zwei Personen
- EUR 8.000 zusätzlich für jede weitere Person
Basisförderung – Punktesystem
Besteht aus einem mit 1 % verzinstem Darlehen mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren. Die Darlehenshöhe richtet sich nach der Energiekennzahl des Gebäudes.
Punktesystem 100-Punkte Haus | |
für Förderung bei der Errichtung von Eigenheimen 1 Punkt = EURO 300,– | |
Punkte auf Basis Energiekennzahl | Punkte |
Energiekennzahl bis 36 A/V Verhältnis 0,70 bis 0,80 | 60 |
Punkte auf Basis Nachhaltigkeit | Punkte |
Wärmepumpe | 20 Punkte |
Photovoltaik | 20 Punkte |
Kontrollierte Wohnraumlüftung | 10 Punkte |
Ökologische Baustoffe | ca. 5 Punkte |
Beratung, Berechnung | 1 Punkt |
Familienförderung
Die Familienförderung richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation.
Zur Orientierung dient folgender Überblick:
für Jungfamilien | EUR 5.000 |
für das erste Kind | EUR 8.000 |
für das zweite Kind | EUR 10.000 |
ab dem dritten Kind | EUR 12.000 |
für niederösterreichische Arbeitnehmer | EUR 2.500 |
Sie können sich auch gerne auf der Homepage der Niederösterreichischen Landesregierung informieren:
http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Wohnbaufoerderung-Eigenheim/